Hand aufs Herz: Wer denkt beim Erstellen eines Social-Media-Posts schon ans Urheberrecht? Dabei können Bilder, Texte und Musik – also Inhalte, die täglich im Marketing eingesetzt werden – schnell zur rechtlichen Falle werden. Urheberrecht, Persönlichkeitsrechte und Markenrecht sind Themen, die im Marketing-Alltag oft unterschätzt werden. Genau deshalb schauen wir uns heute einige der wichtigsten Grundlagen an.
Welche rechtlichen Aspekte musst du bei der Nutzung von Inhalten im Marketing beachten?
Kurzantwort: Nicht alles, was im Netz frei zugänglich ist, darf auch verwendet werden. Urheberrecht, Persönlichkeitsrechte und Markenrecht setzen klare Grenzen. Verstöße können teuer werden.
1. Bilder, Grafiken, Texte, Musik
Im Netz ist vieles mit einem Klick schnell kopiert. Aber Vorsicht: Das Urheberrecht gilt auch für scheinbar frei zugängliche Inhalte. Wenn du fremde Fotos, Grafiken, Infografiken oder Texte nutzen willst, brauchst du entweder eine Lizenz oder die ausdrückliche Genehmigung des Urhebers.
Das gilt übrigens auch für Musik – zum Beispiel als Hintergrundmusik in Videos oder Reels. Viele unterschätzen das, weil Musik online frei zugänglich ist. Frei zugänglich bedeutet aber nicht automatisch frei verwendbar.
Auch kostenlose Bilderplattformen haben Nutzungsbedingungen – die solltest du kennen. Manche erlauben die kommerzielle Nutzung – also z.B. für deine Marketingzwecke -, andere nicht. Meine Empfehlung: immer zuerst sorgfältig lesen, bevor du etwas verwendest.
Weitere Infos: https://www.wko.at/internetrecht/urheberrecht-website-unternehmen
2. Erkennbare Personen auf Fotos: Zustimmung einholen
Wenn du Fotos oder Videos mit Personen veröffentlichst, deren Gesicht deutlich erkennbar ist, brauchst du ihr Einverständnis. Das gilt auch für Teamfotos, Eventbilder oder Testimonials – also nicht nur für professionelle Shootings.
Eine mündliche Zustimmung kann reichen, rechtssicher (weil nachweisbar) ist aber nur eine schriftliche Einwilligung. Das muss kein kompliziertes Dokument sein – eine einfache schriftliche Bestätigung, dass die Person mit der Veröffentlichung einverstanden ist, genügt in vielen Fällen. Wer hier nachlässig ist, verletzt Persönlichkeitsrechte – und riskiert damit rechtliche Konsequenzen.
Weitere Infos: https://www.wko.at/oe/gewerbe-handwerk/berufsfotografie/urheberrecht-bei-fotos
3. Bildnachweise richtig setzen
Auch bei gekauften oder frei verfügbaren Bildern kann ein Bildnachweis – auch Fotocredit genannt – erforderlich sein. Er gibt an, wer das Bild erstellt hat oder woher es stammt. Ob und wie der Urheber genannt werden muss, hängt von der jeweiligen Lizenz ab. Im Zweifel: lieber angeben als weglassen.
Dass das kein theoretisches Risiko ist, zeigen Beispiele aus meinem persönlichen Umfeld: Ein Unternehmer aus meinem Bekanntenkreis hat ein Bild aus dem Internet ohne Genehmigung für seinen Webshop verwendet. Das Ergebnis: ein Schreiben vom Anwalt mit einer Unterlassungsklage und eine Forderung über 6.000 Euro als nachträgliche Abgeltung für die Nutzungsrechte.
Auch eine mir bekannte Unternehmerin musste bereits zweimal zahlen – weil sie den Fotocredit nicht angegeben hatte.
Solche Fehler können schnell passieren. Deshalb gilt: Bildrechte sind kein Nebenthema.
Weitere Infos: https://www.wko.at/internetrecht/abmahnung-wegen-nutzung-fremder-fotos-auf-der-website
4. Zitate, Testimonials und Bewertungen
Fremde Texte – ob Blogartikel, Social-Media-Posts oder Fachartikel – einfach kopieren und auf der eigenen Website oder in sozialen Netzwerken veröffentlichen? Keine gute Idee – auch das ist eine Urheberrechtsverletzung.
Anders verhält es sich beim Zitieren: Hier gelten eigene Regeln – die Quelle muss angegeben werden, und das Zitat muss klar als solches erkennbar sein.
Auch Kundenstimmen und Testimonials sind nicht automatisch frei verwendbar. Wer eine Bewertung oder ein Zitat eines Kunden veröffentlichen möchte, braucht dafür eine ausdrückliche Einwilligung. Das gilt auch dann, wenn der Kunde die Bewertung selbst geschrieben hat. Dasselbe gilt für Online-Bewertungen, etwa von Google oder anderen Plattformen: Sie dürfen nicht einfach kopiert und anderswo veröffentlicht werden – auch wenn sie öffentlich sichtbar sind.
Weitere Infos: https://www.wko.at/wettbewerbsrecht/urheberrecht-ueberblick
5. Namen und Logos sind nicht immer frei verfügbar
Markennamen und Logos unterliegen dem Markenrecht. Wenn du einen Namen oder ein Logo verwendest, der oder das bereits markenrechtlich geschützt ist, kann das zu Abmahnungen führen. Das gilt nicht nur für große Konzerne – auch kleinere Unternehmen können gegen Markenrechtsverletzungen vorgehen.
Umgekehrt kannst du natürlich auch deinen eigenen Firmennamen oder dein Logo schützen lassen. Eine Markenrecherche vorab ist in jedem Fall empfehlenswert – bevor du viel Geld in deine Marke investierst und dann feststellst, dass der Name bereits vergeben ist.
Weitere Infos: https://www.wko.at/innovation/markenschutz
Strafen
Auch bei Urheberrechts- und Markenrechtsverletzungen kann es teuer werden. Bei Urheberrechtsverletzungen drohen Unterlassungsklagen, Schadenersatzforderungen und Anwaltskosten. Bei Markenrechtsverletzungen kommen Abmahnungen und Gerichtsverfahren hinzu – die Kosten können je nach Fall erheblich sein. Wer hier nachlässig ist, zahlt im schlimmsten Fall drauf – und das oft ohne Vorwarnung.
Fazit
Urheberrecht, Persönlichkeitsrechte und Markenrecht klingen nach trockenem Rechtsstoff – sind im Marketing-Alltag aber durchaus relevant. Die gute Nachricht: Mit ein bisschen Sorgfalt lassen sich die meisten Fallstricke vermeiden.
Weitere Infos:
Beim jeweiligen Absatz findest du einen weiterführenden Link zu österreichischen Quellen wie der Wirtschaftskammer. Die rechtliche Lage kann in anderen Ländern unterschiedlich sein – bitte recherchiere daher bei den zuständigen Behörden in deinem Land.
Disclaimer
Dieser Beitrag gibt dir einen groben Überblick – ohne Anspruch auf Vollständigkeit und ohne eine individuelle Rechtsberatung zu ersetzen. Bei konkreten Fragen zu deiner Situation empfehle ich dir, einen Rechtsexperten zu konsultieren.